Gartenpflege
Wann darf man eine Hecke schneiden? Das erlaubt das Gesetz
Wann darf man eine Hecke schneiden? Dieser Ratgeber erklärt, was vom 1. März bis 30. September erlaubt ist und welche Regeln zusätzlich beim Artenschutz gelten.

Wer eine Hecke im Garten schneiden möchte, stößt schnell auf die Regel „vom 1. März bis 30. September verboten“. So einfach ist es jedoch nicht.
Das Bundesnaturschutzgesetz unterscheidet zwischen stärkeren Eingriffen und schonenden Pflegearbeiten.
Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken grundsätzlich nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des aktuellen Zuwachses bleiben jedoch zulässig.
Zusätzlich muss unabhängig vom Kalender der Artenschutz beachtet werden.
Darf man Hecken zwischen März und September schneiden?
Ja, bestimmte Arbeiten sind erlaubt.
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich nicht:
- abgeschnitten werden
- auf den Stock gesetzt werden
- beseitigt werden
Das Gesetz erlaubt in diesem Zeitraum jedoch ausdrücklich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses.
Ein pauschales „Heckenschneiden ist im Sommer verboten“ ist deshalb nicht richtig.
Entscheidend ist vielmehr, wie stark in die Hecke eingegriffen wird.
Was ist vom 1. März bis 30. September verboten?
Die zeitliche Einschränkung betrifft insbesondere stärkere Eingriffe in die vorhandene Heckenstruktur.
Ein solcher Eingriff liegt beispielsweise näher, wenn eine Hecke:
- erheblich in der Höhe reduziert werden soll
- stark in der Breite zurückgenommen werden soll
- vollständig beseitigt werden soll
- auf den Stock gesetzt werden soll
Ein normaler Pflegeschnitt, bei dem hauptsächlich der aktuelle Zuwachs entfernt wird, ist davon zu unterscheiden.
Was bedeutet „auf den Stock setzen“?
Beim sogenannten Auf-den-Stock-Setzen wird ein Gehölz sehr stark zurückgenommen.
Dabei werden große Teile der vorhandenen Triebe entfernt und das Gehölz weitgehend auf seine Grundstruktur zurückgeschnitten.
Das ist deutlich mehr als ein normaler Formschnitt.
Eine Hecke lediglich an den äußeren Trieben wieder in Form zu bringen, ist deshalb nicht mit dem Auf-den-Stock-Setzen gleichzusetzen.
Welche Heckenschnitte sind erlaubt?
§ 39 BNatSchG erlaubt ausdrücklich schonende Form- und Pflegeschnitte.
Dabei geht es insbesondere darum, den aktuellen Zuwachs zu entfernen beziehungsweise die vorhandene Form der Hecke zu erhalten.
Formschnitt
Beim Formschnitt werden vor allem herausgewachsene Triebe gekürzt.
Typische Arbeiten sind beispielsweise:
- seitlich herausstehende Triebe kürzen
- die Oberkante wieder begradigen
- einzelne ungleichmäßig gewachsene Bereiche korrigieren
- die bestehende Form der Hecke wiederherstellen
Die grundlegende Größe und Struktur der Hecke bleiben dabei weitgehend erhalten.
Pflegeschnitt
Ein Pflegeschnitt dient der laufenden Pflege der Hecke.
Dazu kann beispielsweise gehören:
- aktuellen Zuwachs zurücknehmen
- einzelne störende Triebe entfernen
- beschädigte Bereiche pflegen
- die vorhandene Form erhalten
Auch hier ist entscheidend, dass es sich um einen schonenden Eingriff handelt.
Wann wird aus Pflege ein stärkerer Rückschnitt?
Eine feste Zentimeter- oder Prozentgrenze nennt § 39 BNatSchG dafür nicht.
Deshalb sollte nicht allein anhand einer bestimmten Anzahl von Zentimetern entschieden werden.
Je stärker die vorhandene Struktur der Hecke verändert wird, desto weniger handelt es sich typischerweise um einen bloßen Form- oder Pflegeschnitt.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- die Hecke erheblich niedriger werden soll
- die Breite deutlich reduziert werden soll
- große Mengen älterer Triebe entfernt werden
- ein erheblicher Teil der vorhandenen Pflanzenmasse entfernt wird
Bei Unsicherheit ist es sinnvoll, einen stärkeren Rückschnitt außerhalb des Zeitraums vom 1. März bis 30. September zu planen oder die zuständige Naturschutzbehörde zu fragen.
Was gilt bei Vogelnestern und Tieren in der Hecke?
Hier kommt neben § 39 BNatSchG zusätzlich der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG ins Spiel.
Unter anderem ist es verboten, Tiere besonders geschützter Arten zu verletzen oder zu töten. Für streng geschützte Arten und europäische Vogelarten gelten außerdem besondere Störungsverbote. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten dürfen ebenfalls nicht beschädigt oder zerstört werden.
Das bedeutet:
Ein nach § 39 grundsätzlich zulässiger Pflegeschnitt ist nicht automatisch unproblematisch, wenn dadurch geschützte Tiere oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigt werden.
Vor einem Heckenschnitt sollte die Hecke deshalb aufmerksam kontrolliert werden.
Achten Sie beispielsweise auf:
- belegte Vogelnester
- Vögel, die regelmäßig denselben Bereich der Hecke anfliegen
- erkennbare Jungtiere
- andere Tiere oder geschützte Lebensstätten in der Hecke
Wenn erkennbar ist, dass durch den geplanten Schnitt geschützte Tiere oder ihre Lebensstätten betroffen sein könnten, sollte die Arbeit nicht einfach durchgeführt werden.
Bedeutet der 1. Oktober automatisch, dass alles erlaubt ist?
Nein.
Ab dem 1. Oktober endet zwar der in § 39 genannte Zeitraum für das Verbot bestimmter stärkerer Eingriffe an Hecken.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass anschließend jeder beliebige Schnitt zulässig ist.
Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt unabhängig von diesem Zeitraum weiter.
Auch außerhalb der Monate März bis September können deshalb beispielsweise relevant sein:
- geschützte Tiere
- Fortpflanzungsstätten
- Ruhestätten
- besondere örtliche Schutzbestimmungen
Der 1. Oktober beendet die saisonale Einschränkung des § 39, aber nicht den Artenschutz.
Gibt es Ausnahmen vom Verbot?
Das Bundesnaturschutzgesetz kennt einzelne Ausnahmen.
Diese können beispielsweise bestimmte:
- behördlich angeordnete Maßnahmen
- Maßnahmen im öffentlichen Interesse
- aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendige Arbeiten
betreffen.
Solche Ausnahmen sollten jedoch nicht als allgemeine Erlaubnis für private Heckenschnitte verstanden werden.
Bei einem außergewöhnlichen Fall sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine gesetzliche Ausnahme vorliegt oder eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde notwendig ist.
Gelten in Nordrhein-Westfalen andere Zeiten?
Die bundesweite Regel aus § 39 BNatSchG gilt grundsätzlich auch in Nordrhein-Westfalen.
Auch das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen weist für Gehölze auf den Zeitraum vom 1. März bis 30. September und die entsprechenden gesetzlichen Einschränkungen hin.
Zusätzlich können im Einzelfall weitere Vorschriften relevant sein.
Dazu können beispielsweise gehören:
- kommunale Schutzregelungen
- Baumschutzsatzungen
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturschutzgebiete
- besonders geschützte Landschaftsbestandteile
Für eine gewöhnliche Gartenhecke auf einem privaten Grundstück ist deshalb zunächst § 39 BNatSchG der wichtigste Ausgangspunkt.
Bei besonderen Standorten oder außergewöhnlich starken Eingriffen sollten zusätzlich die örtlichen Vorschriften geprüft werden.
Ist der Zeitraum vom 1. März bis 30. September einfach die „Brutzeit“?
Nicht ganz.
Der Zeitraum ist eine gesetzliche Schutzzeit für bestimmte Arbeiten an Gehölzen.
Er sollte nicht mit einer einheitlichen biologischen Brutzeit aller Vogelarten gleichgesetzt werden.
Verschiedene Tierarten können unterschiedliche Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- oder Wanderungszeiten haben.
Deshalb ist auch außerhalb des Zeitraums vom 1. März bis 30. September der Artenschutz weiterhin relevant.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Heckenschnitt?
Was rechtlich möglich ist, ist nicht automatisch auch für jede Pflanzenart der optimale Zeitpunkt.
Der geeignete Schnittzeitpunkt hängt unter anderem ab von:
- Pflanzenart
- aktuellem Wachstum
- Zustand der Hecke
- gewünschter Schnittstärke
- Wetterbedingungen
Ein leichter Formschnitt kann während der Wachstumsperiode sinnvoll sein.
Soll eine Hecke dagegen deutlich in Höhe oder Breite reduziert werden, bietet sich bereits aus rechtlichen Gründen grundsätzlich der Zeitraum außerhalb des saisonalen Verbots für stärkere Eingriffe an.
Zusätzlich sollte geprüft werden, welcher Schnittzeitpunkt für die jeweilige Heckenart gärtnerisch sinnvoll ist.
Was sollte man vor dem Heckenschnitt prüfen?
Vor Beginn der Arbeit helfen einige einfache Fragen.
- Welche Art von Schnitt ist geplant?
Soll lediglich der aktuelle Zuwachs entfernt werden oder soll die Hecke deutlich kleiner werden?
- Wie stark wird die vorhandene Struktur verändert?
Je stärker Höhe, Breite oder Pflanzenmasse reduziert werden, desto wichtiger ist die Abgrenzung zum bloßen Form- oder Pflegeschnitt.
- Befinden sich Tiere oder Nester in der Hecke?
Die Hecke sollte vor Arbeitsbeginn kontrolliert werden.
- Ist der Standort besonders geschützt?
Bei Schutzgebieten oder besonderen kommunalen Regelungen können zusätzliche Vorschriften gelten.
- Ist die Hecke sicher erreichbar?
Höhe, Breite, Gefälle, Mauern und andere Hindernisse können den Arbeitsaufwand beeinflussen.
- Was soll mit dem Schnittgut geschehen?
Gerade bei größeren Hecken kann eine erhebliche Menge Grünschnitt entstehen.
Heckenschnitt selbst machen oder einen Dienstleister beauftragen?
Ein leichter Formschnitt an einer niedrigen und gut erreichbaren Hecke kann häufig selbst durchgeführt werden.
Professionelle Unterstützung kann sinnvoll sein, wenn:
- die Hecke lang ist
- größere Höhen erreicht werden
- die Hecke sehr breit ist
- der Zugang schwierig ist
- viel Schnittgut entsteht
- Unsicherheit über den Umfang des Schnitts besteht
Gerade bei höheren Hecken sollte außerdem darauf geachtet werden, dass die Arbeiten sicher erreichbar sind.
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Wenn Sie wissen möchten, welche Faktoren den Preis beeinflussen, lesen Sie auch unseren Ratgeber Heckenschnitt Kosten: Was kostet eine Hecke schneiden lassen?.
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Quellen & Hinweise
Für die rechtlichen Hinweise wurden insbesondere folgende offiziellen Quellen verwendet:
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
- § 44 Bundesnaturschutzgesetz – Vorschriften für besonders geschützte Arten
- Umweltministerium Nordrhein-Westfalen – Gehölzpflege
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei besonderen Schutzgebieten, außergewöhnlichen Eingriffen oder unklaren örtlichen Vorschriften sollte die zuständige Behörde beziehungsweise die konkrete örtliche Regelung geprüft werden.
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Heckenschnitt ansehenHäufige Fragen
Ja. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des aktuellen Zuwachses können auch zwischen dem 1. März und 30. September zulässig sein. Stärkere Eingriffe sind in diesem Zeitraum grundsätzlich eingeschränkt.
Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken nach § 39 BNatSchG grundsätzlich nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden.
Bei einem Formschnitt wird hauptsächlich der aktuelle Zuwachs gekürzt und die bestehende Form der Hecke erhalten. Die grundlegende Struktur der Hecke bleibt dabei weitgehend bestehen.
Auch ein grundsätzlich zulässiger Pflegeschnitt darf nicht dazu führen, dass die Verbote des § 44 BNatSchG verletzt werden. Geschützte Tiere dürfen beispielsweise nicht verletzt oder getötet und geschützte Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht beschädigt oder zerstört werden.
Nein, nicht automatisch. Zwar endet dann die saisonale Einschränkung des § 39 BNatSchG für bestimmte stärkere Eingriffe, der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt jedoch weiterhin.
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